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Elsasser&Partner AG, Business Control, Kreuzplatz 2, 8032 Zürich

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Steuern sparen beginnt am 1. Januar – nicht erst beim Ausfüllen der Steuererklärung im Folgejahr!
 

Wichtigster Spartipp: Vorsorge / Säule 3a:

Vergessen Sie nicht rechtzeitig (01.01 – 15.12.) Ihre Einlage auf’s Vorsorgekonto (Fr.6365.- bei AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen und mit beruflicher Vorsorgeeinrichtung / für Selbständigerwerbende und Unselbständierwerbende ohne berufliche Vorsorge Fr.31824.- (höchstens 20% des Erwerbseinkommens)) zu machen. Doppelverdiener dürfen das doppelte einzahlen. Auch Einkäufe in die Pensionskasse können abgezogen werden.
Wenn Sie mindestens 2 getrennte Säule 3a Konten speisen, können Sie die Bezüge vor der Pensionierung auf 2 Jahre verteilen und so die Progression brechen.
 

Liegenschaften-Unterhalt:

Werterhaltende Investitionen in Ihr Eigenheim sind abzugsberechtigt. Sie können entweder die effektiven Kosten oder pauschal 20% des Eigenmietwertes abziehen. D.h. Kleinere Investitionen sollen so gebündelt werden, dass sie in einem Jahr die Pauschallimite übersteigen – grössere Investitionen sind so zu planen, dass sie hälftig auf zwei Jahren verteilt werden und so die Progression brechen.
 

Scheidung / Trennung:

Trennen sich Eltern Ende Jahr, so wird der Elternteil, der die Kinder nicht bei sich hat, für das ganze Jahr zum teureren Alleinstehendentarif besteuert und kann nur die effektiv bezahlten Alimente in Abzug bringen. Es lohnt sich also – wenn es erträglich ist – mit der Trennung den Jahreswechsel abzuwarten.
 

Unbezahlter Urlaub:

Wer eine längere Auszeit plant, nimmt diese wenn möglich über den Jahreswechsel und verteilt den Verdienstausfall auf 2 Jahre (Progression brechen).
 

Hypotheken:

Schuldzinsen können abgezogen werden. Dabei geht das Geld einfach an die Bank, statt an den Staat.
 

Private Schuldzinsen:

Private Schuldzinsen können bis zum Betrag von Fr.50000.- zuzüglich Vermögensertrag in Abzug gebracht werden.
 

Geldanlage:

Zinsen auf Sparkapital und Obligationen müssen als Einkommen versteuert werden – Kursgewinne auf Aktien jedoch nicht. Wer sein Vermögen in Aktien investiert, spart also Steuern, trägt aber auch ein höheres Risiko.
 

Krankheitskosten:

Übersteigen die effektiven Kranken- und Unfallkosten 5% des Nettoeinkommens, können sie abgezogen werden. Belege für Zahnarzt, Kuren, Brillen, usw, die nicht über die Krankenkasse abgerechnet wurden, unbedingt aufbewahren.
 

Fremdbetreuung:

Alleinerziehende und Doppelverdiener mit Kindern unter 15 Jahren können die Kosten für die Fremdbetreuung (ohne Verpflegung) abziehen (max Fr.6000.-/Jahr).
 

Weiterbildung:

Belege für selbst bezahlte Weiterbildungskurs (inkl. beruflich bedingte Sprachkurse) sammeln (Kurskosten, Unterlagen, Fahrspeesen, Verpflegung).
 

Fahrspesen:

Das Auto kann nur abgezogen werden, wenn damit pro Arbeitsweg gegenüber dem ÖV mindestens 1 h eingespart wird. In der Regel ist somit nur das Abonnement für den ÖV abzugsberechtigt. Zusätzlich können Sie für die Fahrt zum Bahnhof auch noch das Velo einsetzen (Fr.700.-/Jahr).
 

Spenden:

Spenden von 400 bis 500 Franken können in der Regel ohne Belege in Abzug gebracht werden.
 

Quintessenz:

Wenn Sie so dokumentiert bei Ihrem Steuerberater vorsprechen, wird er Ihnen die maximale Steuerersparnis garantieren und erst noch die Steuererklärung ohne Mehrkosten zum günstigen Pauschaltarif erstellen!
 

 

EPAGAdresse

Elsasser & Partner AG, Schanzeneggstrasse 1, CH-8002 Zürich, Tel. 044 250 41 60, FAX 044 250 41 61, Email

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